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Vollmacht: die nötigen Angaben

Av. Mehmet Yasin Şahinkaya ·

Damit ein Anwalt Sie vor türkischen Gerichten, Vollstreckungsämtern und Behörden vertreten kann, ist eine Vollmacht (vekâletname) auf seinen Namen erforderlich. In der Türkei stellt sie jeder Notar (noter) aus, im Ausland ein türkisches Konsulat oder die Botschaft. Sie müssen dafür nicht nach Antalya kommen.

Angaben zum Anwalt für den Notar

Rechtsanwalt
Av. Mehmet Yasin Şahinkaya
Kammer
Rechtsanwaltskammer Antalya (Antalya Barosu)
Zulassungsnr.
10865
Kanzleiadresse
Orta Mahallesi 1335 Sokak No:15 B Blok Daire:2, Serik / Antalya, Türkiye

Falls der Notar weitere Angaben zum Anwalt benötigt, rufen Sie bitte +90 530 654 83 42 an.

Bei einem Notar in der Türkei

Verlangen Sie eine allgemeine Prozess- und Vollstreckungsvollmacht (genel dava ve icra vekâletnamesi) für den oben genannten Anwalt. Geht es um eine Scheidung, einen Vergleich oder den Empfang von Geld in Ihrem Namen, sagen Sie dies, damit die erforderlichen ausdrücklichen Befugnisse aufgenommen werden.

Aus dem Ausland

Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit der Kanzlei auf, damit Text und Befugnisse abgestimmt werden können.

Nach der Ausstellung

Senden Sie zuerst einen Scan per E-Mail; das Original kann danach per Kurier geschickt werden. Der Anwalt legt die Vollmacht in der Akte vor und kann Ihr Verfahren dann elektronisch über das türkische Justizsystem (UYAP) verfolgen. Sie können die Vollmacht jederzeit über einen Notar widerrufen.

Fragen zu Ihrem Fall?

Beratung auf Türkisch und Englisch, nach Terminvereinbarung, persönlich oder online.