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Vollmacht: die nötigen Angaben
Damit ein Anwalt Sie vor türkischen Gerichten, Vollstreckungsämtern und Behörden vertreten kann, ist eine Vollmacht (vekâletname) auf seinen Namen erforderlich. In der Türkei stellt sie jeder Notar (noter) aus, im Ausland ein türkisches Konsulat oder die Botschaft. Sie müssen dafür nicht nach Antalya kommen.
Angaben zum Anwalt für den Notar
- Rechtsanwalt
- Av. Mehmet Yasin Şahinkaya
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer Antalya (Antalya Barosu)
- Zulassungsnr.
- 10865
- Kanzleiadresse
- Orta Mahallesi 1335 Sokak No:15 B Blok Daire:2, Serik / Antalya, Türkiye
Falls der Notar weitere Angaben zum Anwalt benötigt, rufen Sie bitte +90 530 654 83 42 an.
Bei einem Notar in der Türkei
- Reisepass (oder türkische Aufenthaltserlaubnis mit ausländischer Identifikationsnummer).
- Türkische Steuernummer: Notare verlangen von Ausländern in der Regel eine Steuernummer (vergi numarası); sie ist beim Finanzamt erhältlich, oft noch am selben Tag.
- Dolmetscher: Wenn Sie kein Türkisch sprechen, beurkundet der Notar mit einem vereidigten Dolmetscher; der Notar kann einen hinzuziehen.
- Manche Notare verlangen Passfotos; nehmen Sie am besten zwei mit.
Verlangen Sie eine allgemeine Prozess- und Vollstreckungsvollmacht (genel dava ve icra vekâletnamesi) für den oben genannten Anwalt. Geht es um eine Scheidung, einen Vergleich oder den Empfang von Geld in Ihrem Namen, sagen Sie dies, damit die erforderlichen ausdrücklichen Befugnisse aufgenommen werden.
Aus dem Ausland
- Türkisches Konsulat oder Botschaft: Eine im türkischen Konsulat ausgestellte Vollmacht wird in der Türkei wie eine Vollmacht eines türkischen Notars verwendet. Kontaktieren Sie das Konsulat vorab; viele arbeiten mit Terminvergabe.
- Ausländischer Notar: Eine von einem Notar in einem anderen Land ausgestellte Vollmacht benötigt in der Regel eine Apostille (für Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens) sowie eine von einem türkischen Notar beglaubigte türkische Übersetzung.
Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit der Kanzlei auf, damit Text und Befugnisse abgestimmt werden können.
Nach der Ausstellung
Senden Sie zuerst einen Scan per E-Mail; das Original kann danach per Kurier geschickt werden. Der Anwalt legt die Vollmacht in der Akte vor und kann Ihr Verfahren dann elektronisch über das türkische Justizsystem (UYAP) verfolgen. Sie können die Vollmacht jederzeit über einen Notar widerrufen.
Fragen zu Ihrem Fall?
Beratung auf Türkisch und Englisch, nach Terminvereinbarung, persönlich oder online.